Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
Inhaber der Klasse BE können mit ihrem Führerschein einen Pkw der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger fahren. Diese dürfen beim Anhängerführerschein jedoch nicht das zulässige Gesamtgewicht von 3.500 kg übersteigen. Die Kombination aus PKW und Anhänger darf das Gesamtgewicht von 7.000kg (3.500kg PKW + 3.500kg Anhänger) nicht übersteigen.
Alle Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mehr als 0,2kW/kg.
Während du mit dem Führerschein der Klasse AM Roller fahren darfst, ist der Führerschein der Klasse A1 dein Einstieg in die Welt der Motorräder. Beide Führerscheine darfst du bereits mit 16 Jahren machen. Beim A1-Führerschein erhältst du automatisch auch den AM-Führerschein. Mit dem A1-Führerschein darfst du die „kleinen“ Motorräder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm fahren. Die Leistung darf maximal 11kW bzw. 15PS und nicht mehr als 0,1kW/kg betragen.
Alle Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mehr als 0,2kW/kg.
Bei dem Führerschein der Klasse AM handelt es sich um den klassischen Rollerführerschein. Mit ihm darfst du bereits mit 16 Jahren unterwegs sein und die Freiheit auf zwei Rädern genießen. Im Gegensatz zum großen Bruder, dem Motorrad, bist du hier aber noch in einem etwas gemächlicheren Tempo unterwegs. Dein Roller darf eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h haben. Der Roller ist also das perfekte Einstiegsfahrzeug in die Welt der Zweiräder.
Ab sofort haben erfahrene Autofahrer eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, auch Motorräder der Klasse A1, also Leichtkrafträder bis 125 cm³, mit dem Führerschein B196 zu fahren.